AUSBILDUNGSPLATZ FINDEN
Bei der richtigen Berufswahl können Sie als Eltern Ihren Nachwuchs unterstützen und informieren.
Hier ein paar mögliche Tipps:
Berufswahl:
Wenn es um die Berufswahl geht, sind Sie eine wichtige Orientierungshilfe. Fragen Sie Ihren Nachwuchs, was er gerne macht und was nicht. Hier ein paar Punkte:
> Lieblingsfächer
> Lieblingsbeschäftigungen
> Hobbys
> Eherenamtliches Engagement
> Neben-/ Ferienjobs
> Schülerpraktika und Schnupperwochen
> Gesundheit und Biorhythmus
Hier gibt es Informationen über Berufsmöglichkeiten:
BILDUNGSFAHRPLAN – Freiburger Lupe
Mit dem Bildungsfahrplan erfahren Sie, mit welchem Schulabschluss welcher Ausbildungs-/ Studienabschluss möglich ist.
Mehr Infos unter www.freiburger-lupe.de
BERUFENET – Bundesagentur für Arbeit
In Baden-Württemberg gibt es über 2.000 Ausbildungsberufe und Studiengänge. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es ausführliche Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen.
Mehr Infos unter www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet
BILDUNGNAVIGATOR – KM BW
Über den Bildungsnavigator können Sie für Ihren Nachwuchs den persönlichen Bildungsweg finden und sich über die vielen unterschiedlichen Bildungsgänge und Abschlussmöglichkeiten informieren.
Mehr Infos unter www.bildungsnavi-bw.de
Finanzierung BAföG, BAB und Kindergeld
Ein Kind in der Ausbildung verursacht Kosten. Hier finden Sie Unterstützungsmöglichkeiten und Zuschüsse wie BAföG, BAB und Kindergeld.
BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
für eine staatliche Unterstüzung für Schüler und Studenten
> für Azubis mit einer schulischen Ausbildung
> für Studierende
> monatliche Unterstützung, abhängig von der Höhe der elterlichen finanziellen Situation
> Zuschuss muss (zumindest teilweise) zurückgezahlt werden
mehr Infos unter www.bafög.de
BAB – Berufsausbildungsbeihilfe
ein Unterstützungsangebot der Agentur für Arbeit
> für Azubis mit betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung, die nicht bei ihren Eltern wohnen
> monatliche Unterstützung bis zu 635 € (je nach Verdienst Eltern/ Partner) + Fahrtkosten
> Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
> gefördert wird i.d.R. nur die erste Ausbildung (sofern diese staatlich anerkannt ist)
mehr Infos unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Kindergeld
eine staatliche Unterstützung für Erziehungsberechtigte
> jedes Kind ab der Geburt bis zur Volljährigkeit und während der beruflichen Ausbildungsphase (schulische oder betriebliche Ausbildung) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
> monatliche Unterstützung von ca. 219 €/ Kind
> muss nicht zurückgezahlt werden
> Freiwilligendienste/ Wehrzeiten können angerechnet werden, Kindergeld-Bezug verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum, falls die Ausbildung über das 25 Lebensjahr dauert
mehr Infos unter www.kindergeld.org